Hilfe bei Renovierung kein Arbeitsunfall

17.04.2024 08:31 von Marco Büttner

Bei Hilfen im engen Familienkreis kann man im Falle eines Unfalls nicht auf die gesetzliche Unfallversicherung hoffen. Diese Erfahrung machte ein Mann, der seinem Schwiegersohn bei Renovierungsarbeiten in dessen Haus half. Er erlitt einen Unfall und wollte diesen als Arbeitsunfall anerkannt bekommen. Das Sozialgericht Düsseldorf sah das anders. Die Voraussetzungen der sogenannten „Wie-Beschäftigung“ lägen angesichts der engen familiären Sonderbeziehung nicht vor. Haben Sie schon einmal über den Abschluss einer privaten Unfallversicherung nachgedacht? Wir beraten Sie gerne zu diesem Thema.

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